1. Ruhe bewahren
Von einem sexuellen Übergriff zu erfahren, lässt niemanden kalt. Dennoch können Sie Ruhe bewahren: Betroffene erwarten keine sofortige Lösung, sie wollen zunächst nur gehört und ernst genommen werden. Setzen Sie sich nicht selbst unter Druck!
„Was immer du auf dem Herzen hast, ich halte es aus!“
2. Zuhören
Wenn sich Betroffene mitteilen, geht es zunächst nicht um Wahrheitsfindung. Es geht darum, gehört und in seiner Not ernst genommen zu werden. Für Betroffene ist es oft selbst unbegreiflich, was ihnen widerfahren ist.
„Ich glaube dir!“
3. Mut loben
Betroffene haben Zweifel: Ist es richtig, mich mitzuteilen? Übertreibe ich vielleicht? Bin ich selbst schuld? Darf ich das sagen? … Solche Zweifel werden auch von Tätern geschürt, um Geheimhaltungsdruck aufzubauen. Zerstreuen Sie die Zweifel mit einer einfachen Botschaft:
„Es ist gut und richtig, dass du dich mitteilst!“
4. Wunsch erfragen
Betroffene - besonders im Jugendalter - wollen nichts übergestülpt bekommen. Sie wollen informiert und - wo möglich - beteiligt werden. Es geht nicht darum, betroffenen Kindern und Jugendlichen die Alleinverantwortung zu überlassen. Doch Aktionismus ohne Einbezug der Betroffenen führt oft in eine Sackgasse.
„Was möchtest du, wie es jetzt weiter gehen soll!“
Hinweis:
Die Ergänzung "Versorgung im Akutfall" finden Sie nachfolgend.
5. Verbleib beschreiben
Was mache ich mit all dem Gehörten?
Setzen Sie sich nicht unter Druck, sofort eine Lösung aus dem Ärmel schütteln zu müssen. Das wäre weder angemessen noch hilfreich. Sagen Sie dem betroffenen Kind/Jugendlichen ruhig, dass Sie sich erst einmal sammeln und sortieren müssen. Teilen Sie ihm mit, wann und wie der nächste Kontakt aussieht.
„Lass uns ein neues Treffen vereinbaren, um zu besprechen wie die nächsten Schritte aussehen könnten.
Was brauchst du bis dahin?“
Clearing für Fachkräfte:
6. Notizen machen
Machen Sie sich unmittelbar nach dem Gespräch stichwortartige Notizen mit Datum und sachlichem Inhalt.
7. Mehr-Augen-Prinzip
Fälle sexueller Gewalt beinhalten hohe Emotionalität mit sozialer Sprengkraft. Risiko- und Optionsanalysen nach dem Mehr-Augen-Prinzip sind notwendiger Standard.
Orientieren Sie sich an den vorgeschriebenen Verfahrensschritten in Ihrem institutionellen Schutzkonzept. Gehen Sie mit den in Ihrer Institution hierfür genannten Ansprechpersonen in den Austausch, um ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Die Beratungsstelle Finger weg! bietet Fallbegleitung für Fachkräfte, sowie Beratung für Betroffene und Angehörige an.
