Allgemeines:

 

Jeder Übergriff (sexuelle Gewalt) stellt einen Straftatbestand dar. Straftaten in diesem Bereich sind sog. Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, sobald die Strafverfolgungsbehörde hiervon Kenntnis erlangt. Betroffene / Opfer dieser Taten sind nicht „Herr des Verfahrens“ und können nicht über die Verfahrensschritte entscheiden oder ein laufendes Verfahren von sich aus stoppen.

  

Die hier genannten Schritte und Möglichkeiten sind unabhängig von einer Anzeige oder Strafverfolgung und nehmen ausschließlich den Schutz und die Sicherheit der Betroffenen in den Fokus.

   

Unabhängig von einer Anzeige bzw. einem Strafverfahren gilt:

 

Keine Schritte ohne altersadäquate Beteiligung der Betroffenen!

 

Wenn Sie weitere Stellen (außerhalb der Strafverfolgungsbehörden) involvieren müssen, klären Sie vorab die Vertraulichkeit / Schweigepflicht!


Versorgung im Akutfall

Diese ersten Fragen und Schritte sind im Akutfall unerlässlich:

(über die Links kommen Sie jeweils zu möglichen Kontaktadressen*)

  •   Ist für ausreichend Schutz und Sicherheit der betroffenen Person gesorgt?

Beispiel: räumliche Trennung vom Täter, um einen erneuten Übergriff oder Zugriff durch den Täter oder dessen Unterstützer zu verhindern.  

 

Sollte dies nicht ohne Herausnahme aus der familiären Umgebung möglich sein, sind folgende Stellen mögliche Ansprechpartner:

 

Mädchen in Hessen- Zufluchtsstellen

 

Kreis Offenbach-Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

 

gem. § 42 SGB VIII „(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1.das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und …“

 

Bei Akuter Gefährdung für Leib und Leben, sind die örtlichen Polizeidienststellen zur Gefahrenabwehr hinzuzuziehen!

 

  • Gibt es körperliche Verletzungen? Auch eine mögliche Schwangerschaft oder die Übertragung von Geschlechtskrankheiten muss ggf. in Betracht gezogen werden.

Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Minderjährigen, die mutmaßlich von akuter exualisierter Gewalt bzw. einer Vergewaltigung betroffen sind (pdf)

 

Fyer - Soforthilfe nach Vergewaltigung (pdf)

 

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

 

Kinderschutzmedizinische Ambulanz- Darmstadt

 

Medizinische Kinderschutzambulanz- Frankfurt 

 

Hilfe finden Sie selbstverständlich in alle niedergelassenen Kinderärzte- und Frauenarztpraxen vor Ort!  

 

  • Können ggf. Spuren gesichert werden?

 

Eine Straftat in diesem Deliktsbereich kann über Jahre hinweg angezeigt werden. Auch wenn man vielleicht noch nicht sicher ist, kann man ggf. direkt Beweise sichern und verwahren. Bei ärztlicher Versorgung bitten Sie um eine sog. vertrauliche/anonyme Spurensicherung.

 

  • Bedarf es einer psychiatrischen Notversorgung?

Nachts und am Wochenende (Kinder und Erwachsene) 

 

Vitos Kinder und Jugendambulanz (Unter 18 Jahren)

 

Psychiatrische Institutsambulanz- Langen (Über 18 Jahre)

 

*Die genannten Stellen und Links sind lediglich als Aufzählung freizugänglicher Möglichkeiten ohne Haftung und Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen. Die Beratung beim Kinderschutzbund WKO e.V. (und Finger weg!) unterliegt der Schweigepflicht und steht in keiner direkten Verbindung oder Abhängigkeit zu diesen Stellen. Im Einzelfall können Betroffene eine Kooperation/Unterstützung erbitten.